- Wahnverbrechen
- Wahnverbrechen n юр. мни́мое преступле́ние
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Wahnverbrechen — (Putativdelikt), die irrige Annahme, daß eine vorgenommene Handlung strafbar sei. Das W. bleibt trotz dieser Annahme straflos. Häufig wird das W. mit dem »untauglichen Versuch« (s. d.) verwechselt. Mit dem Verbrecherwahn (s. d.) hat es nichts… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Putativdelikt — Als Wahndelikt (auch Putativdelikt oder Wahnverbrechen genannt) wird im Strafrecht die irrige Annahme eines Täters bezeichnet, eine von ihm begangene Handlung sei strafbar. Der Täter nimmt also eine falsche rechtliche Bewertung seiner Handlung… … Deutsch Wikipedia
Wahndelikt — Als Wahndelikt (auch Putativdelikt oder Wahnverbrechen genannt) wird im Strafrecht die irrige Annahme eines Täters bezeichnet, eine von ihm begangene Handlung sei strafbar. Der Täter nimmt also eine falsche rechtliche Bewertung seiner Handlung… … Deutsch Wikipedia
Putatīv — (lat.), vermeintlich, irrigerweise für gültig gehalten; Putativdelikt, vermeintliches Verbrechen, s. Wahnverbrechen … Meyers Großes Konversations-Lexikon